Machen Sie sich bereit für die neuen ESG-Vorschriften

Die ESG-Offenlegungsstandards der EU im Blick-punkt

Michael Maldener, Managing Director & Conducting Officer at Nordea Investment Funds S.A.

ESG-Investments sind schon seit einiger Zeit sehr gefragt, der Markt ist bislang jedoch noch weitgehend nicht reguliert. Im Nachgang zum Action Plan on Sustainable Finance von 2018 soll demnächst ein neues Paket von Rechtsakten verabschiedet werden, um dies zu ändern. Darauf sollten Anleger vorbereitet sein.

Die EU hat ihren Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen entwickelt, um Anlagekapital in Richtung nachhaltige Investments umzuleiten (was erforderlich ist, damit Europa die Ziele des Pariser Klimaschutzab-kommens von 2015 und des European Green Deal erreichen kann) und einen Rahmen für Nachhaltigkeit im Bereich der Vermögensverwaltung zu schaffen. Die ersten Regulierungsinitiativen lassen sich vereinfacht in drei Punkten zusammenfassen.

Erstens wird die Offenlegungsverordnung die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Finanzmarktteilneh-mern (einschließlich Anlageverwaltern und Vertrieben) klarstellen. Die Offenlegungsverordnung richtet sich an Vertriebe und Finanzberater sowie Vermögensverwalter. Unabhängig davon, wo sie sich in der Wert-schöpfungskette befinden, müssen sie offenlegen, wie sie die Produkte klassifizieren und wie nachhaltig die zugrunde liegenden Anlagen sind. Die Offenlegungsverordnung verpflichtet die Unternehmen außerdem, eindeutig darzustellen, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken in Bereichen wie dem Investitionsentscheidungs-prozess und der Produktklassifizierung umgehen.

Zweitens wird die Taxonomie Verordnung ein abgestimmtes Vokabular bezüglich Umweltaspekten bereit-stellen, um potenzielles Greenwashing zu vermeiden. Bei ESG-Themen fühlt es sich manchmal so an, als könne man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen. Aktuelle Regulierungsinitiativen zielen darauf ab, diese Begriffsvielfalt zu strukturieren. Mit der Taxonomie sind die ersten Schritte hin zu einheitlichen um-weltbezogenen Definitionen für die gesamte Branche getan.

Schließlich sollen bestehende Rechtsvorschriften wie die MiFID II-, OGAW- oder AIFM-Richtlinie aktualisiert und angepasst werden. Wir befinden uns mitten im Regulierungsprozess, d. h. es wird noch viel klargestellt und vereinheitlicht werden müssen. Davon einmal ganz abgesehen, schreibt die MiFID II vor, dass Vertriebe Nachhaltigkeitspräferenzen in die Geeignetheitsprüfung einbeziehen müssen, wenn Anlageberatung oder diskretionäres Portfoliomanagement angeboten werden. Nachhaltigkeitspräferenzen sind zusätzlich zu den üblichen Eignungsaspekten zu berücksichtigten.

Kategorisierungspflicht im Vertrieb

Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen in den Bereichen ESG/Nachhaltigkeit/verantwortungsbewusstes Investieren werden ihre Produkte kategorisieren und klassifi-zieren müssen. Auch wenn die Anforderungen noch nicht ganz klar sind, kommen damit große Veränderun-gen auf die Branche zu, da der Produktauswahlprozess für Nachhaltigkeitsangebote analysiert, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden muss.

Sofern noch nicht geschehen, sind Vertriebe gut beraten, sich umgehend mit den verschiedenen Regulie-rungsinitiativen zu beschäftigen, insbesondere den Vorgaben mit direkten Auswirkungen. Es ist von zentraler Bedeutung zu verstehen, welche Interdependenzen zwischen diesen Initiativen bestehen, welche Auswir-kungen sie auf die Wertentwicklung haben, mit welchen Veränderungen sie einhergehen und welche Prozes-se dafür erforderlich sind.

Grundsätzlich gibt es drei Produktkategorien: Die erste Kategorie bilden Produkte mit einem generischen ESG-Profil, aber einem primär renditeorientierten Anlageziel. Die zweite Kategorie bilden ESG-Produkte im Sinne von Art. 8 der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung). Dabei handelt es sich um spezielle ESG-Strategien mit Elementen wie Ausschluss-kriterien und Maßnahmen zur Gewährleistung einer guten Unternehmensführung. Die dritte Kategorie, Im-pact-Produkte mit nachhaltiger Wirkung im Sinne von Art. 9 der Offenlegungsverordnung, verfolgen vor allem ein Nachhaltigkeitsziel, haben wollen aber zusätzlich eine finanzielle Rendite erzielen.

Dabei ist zu beachten, dass Anleger nicht auf Rendite verzichten müssen, wenn sie in ein Produkt aus einer höheren Nachhaltigkeitskategorie investieren wollen. Es gelten dort lediglich höhere Nachhaltigkeitsanforde-rungen. Die große Herausforderung für den Markt liegt in der Festlegung der Schwellenwerte. Für den Vertrieb steckt der Teufel im Detail, da wahrscheinlich nur die Art. 8- und Art. 9-Kategorien als nachhaltige Produkte gelten werden, eventuell mit einigen zusätzliche Spezifikationen. Wenn ein Kunde ein nachhaltiges Produkt möchte, darf ihm nicht einfach eine generische Lösung angeboten werden.

Die aktuelle Situation ähnelt einem Umzugsprozess. Als Branche leben wir schon seit einiger Zeit in unserem Haus und ziehen jetzt um in etwas Neues. Die Umzugskisten passen jedoch nicht zu unseren Habseligkeiten, oder sind noch nicht angekommen. Mit anderen Worten, diese aktuellen Leitlinien werden in den kommenden Monaten und Jahren ausgearbeitet. In der Zwischenzeit ist es wichtig, dass Berater über ihr Angebot und ihre internen Prozesse in Bezug auf nachhaltiges Investieren nachdenken. Nachhaltigkeit bietet Beratern potenziell eine große Chance, wenn sie ihr Geschäftsmodell frühzeitig neu kalibrieren, um die ESG-Anforderungen zu erfüllen, und künftig eine gute Auswahl an nachhaltigen Fonds anbieten. Dieser Weg wird mit einer Reihe von Herausforderungen verbunden sein, und wir bei Nordea wollen es Vertrieben einfacher machen.

Verwandte News und Einblicke

Verwandte Podcasts

Verwandte Videos

Nordea Asset Management ist der funktionelle Name des Vermögensverwaltungsgeschäftes, welches von den rechtlichen Einheiten Nordea Investment Funds S.A. und  Nordea Investment Management AB (“rechtliche Einheiten”) sowie ihrer jeweiligen Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und/oder Repräsentanzen. Dieses Dokument bietet dem Leser Informationen zu den spezifischen Expertise-Feldern von Nordea. Dieses Dokument (bzw. jede in diesem Dokument dargestellte Ansicht oder Meinung) kommt keiner Anlageberatung gleich und stellt keine Empfehlung dar, in ein Finanzprodukt, eine Anlagestruktur oder ein Anlageinstrument zu investieren, eine Transaktion einzugehen oder aufzulösen oder an einer bestimmten Handelsstrategie teilzunehmen. Dieses Dokument ist weder ein Angebot für den Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für den Kauf von Wertpapieren oder zur Teilnahme an einer bestimmten Handelsstrategie. Ein solches Angebot kann nur durch einen Verkaufsprospekt oder eine ähnliche vertragliche Vereinbarung abgegeben werden. Daher werden die in diesem Dokument enthaltenen Informationen vollständig durch einen solchen Verkaufsprospekt oder eine solche vertragliche Vereinbarung in seiner/ihrer endgültigen Form ersetzt. Jede Anlageentscheidung sollte deshalb ausschließlich auf den endgültigen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten beruhen, darunter sofern zutreffend der Verkaufsprospekt, die vertragliche Vereinbarung, jeder sonstige maßgebliche Prospekt und das aktuelle Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (sofern anwendbar), ohne darauf beschränkt zu sein. Die Angemessenheit einer Anlagestrategie steht in Abhängigkeit der jeweiligen Umstände des Anlegers sowie dessen Anlagezielen. Nordea Investment Management empfiehlt daher seinen Anlegern spezielle Investments und Strategien entweder unabhängig zu beurteilen oder, sofern der jeweilige Anleger dies als notwendig erachtet, einen unabhängigen Finanzberater zu konsultieren. Produkte, Wertpapiere, Anlageinstrumente oder Strategien die in diesem Dokument behandelt werden eignen sich gegebenenfalls nicht für alle Anleger. Dieses Dokument enthält Informationen, die aus einer Reihe verschiedener Quellen stammen. Auch wenn die hierin enthaltenen Informationen für richtig gehalten werden, kann keine Zusicherung oder Gewährleistung im Hinblick auf ihre letztendliche Richtigkeit oder Vollständigkeit abgegeben werden, und die Anleger können weitere Quellen verwenden, um eine sachkundige Anlageentscheidung zu treffen. Potenzielle Anleger oder Kontrahenten sollten sich in Bezug auf die potenziellen Auswirkungen, die eine Anlage, die sie in Betracht ziehen, haben kann, einschließlich der möglichen Risiken und Vorteile dieser Anlage, bei ihrem Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- oder sonstigem/sonstigen Berater(n) erkundigen. Potenzielle Anleger oder Kontrahenten sollten außerdem die potenzielle Anlage vollständig verstehen und sich vergewissern, dass sie eine unabhängige Beurteilung der Eignung dieser potenziellen Anlage vorgenommen haben, die ausschließlich auf ihren eigenen Absichten und Ambitionen beruht. Investments in Derivate und in ausländischen Währungen denominierte Transaktionen können erheblichen Wertschwankungen unterliegen, die den Wert eines Investments beeinflussen können. Engagements in Schwellenländer gehen mit einem vergleichsweise höheren Risiko einher. Der Wert eines solchen Investments kann stark schwanken und wird nicht garantiert. Anlagen in von Banken begebenen Aktien oder Schuldtiteln können gegebenenfalls in den Anwendungsbereich des in der EU Richtlinie 2014/59/EU vorgesehenen Bail-in-Mechanismus fallen (d.h. dass bei einer Sanierung oder Abwicklung des rückzahlungspflichtigen Instituts solche Aktien und Schuldtitel abgeschrieben bzw. wertberichtigt werden, um sicherzustellen, dass entsprechend ungesicherte Gläubiger eines Instituts angemessene Verluste tragen). Nordea Asset Management hat beschlossen, die Kosten für Research zu tragen, das heißt, diese Kosten werden von bestehenden Gebührenstrukturen (wie Management- oder Verwaltungsgebühren) gedeckt. Veröffentlicht und erstellt von den rechtlichen Einheiten der Nordea Asset Management. Die rechtlichen Einheiten sind ordnungsgemäß von den jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden in Schweden, Finnland und Luxemburg zugelassen und reguliert. Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und/oder Repräsentanzender rechtlichen Einheiten sind durch ihre lokalen Finanzaufsichtsbehörden in ihren jeweiligen Domzilierungsländern ebenso ordnungsgemäß zugelassen und reguliert. Quelle (soweit nicht anders angegeben): Nordea Investment Funds, S.A. Sofern nicht anderweitig genannt, entsprechen alle geäußerten Meinungen, die der rechtlichen Einheiten der Nordea Asset Management und die all ihrer jeweiligen Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und/oder Repräsentanzen. Dieses Dokument darf ohne vorherige Erlaubnis weder reproduziert noch veröffentlicht werden. Die Bezugnahme auf einzelne Unternehmen oder Investments innerhalb dieses Dokuments darf nicht als Empfehlung gegenüber dem Anleger aufgefasst werden, die entsprechenden Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, sondern dient ausschließlich illustrativen Zwecken. Die steuerlichen Vor- und Nachteile eines Investments hängen von den persönlichen Umständen ab und können sich jederzeit ändern. © Der rechtlichen Einheiten der Nordea Asset Management und jeder ihrer jeweiligen Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und/oder Repräsentanzen.

Nordea Asset Management folgen

Verfolgen Sie Neuigkeiten und Einblicke in die neuesten Anlagetrends von Nordea Asset Management

Verfolgen Sie Neuigkeiten und Einblicke in die neuesten Anlagetrends von Nordea Asset Management 

Hören Sie sich die Neuigkeiten und Einblicke von Nordea Asset Management zu den neuesten Anlagetrends an

Hören Sie sich die Neuigkeiten und Einblicke von Nordea Asset Management zu den neuesten Anlagetrends an

Oops! Please enable marketing cookies to view content like this from Nordea

Oops! Please enable marketing cookies to view content like this from Nordea