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Zur Homepage gehenJuly 2020
MITTEILUNG ÜBER EINE ZUSAMMENLEGUNG AN DIE ANTEILSINHABER UND AKTIONÄRE DES
Nordea International Fund – Asian Sub-fund
und des
Nordea 1 – Asian Stars Equity Fund
____________________________________________
Hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass Nordea Investment Funds S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“) in ihrer Funktion als Verwaltungsgesellschaft von Nordea International Fund und der Verwaltungsrat von Nordea 1, SICAV beschlossen haben, den Nordea International Fund – Asian Sub-fund (der „übertragende Fonds“) mit dem Nordea 1 – Asian Stars Equity Fund (der „übernehmende Fonds“) zusammenzulegen (die „Zusammenlegung“).
Der übertragende Fonds und der übernehmende Fonds werden hierin im Folgenden zusammen als die „Fonds“ bezeichnet.
Die Zusammenlegung tritt am 10. September 2020 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen. Als Ergebnis der Zusammenlegung wird der übertragende Fonds aufhören zu existieren und wird damit am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
Anteilsinhaber des übertragenden Fonds und Aktionäre des übernehmenden Fonds, die mit den in der vorliegenden Mitteilung angeführten Änderungen einverstanden sind, brauchen nichts zu unternehmen.
Anteilsinhaber des übertragenden Fonds, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 1. September 2020 vor 06.00 Uhr MEZ die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen, wie in Abschnitt 5 näher beschrieben.
Aktionäre des übernehmenden Fonds, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 1. September 2020 vor 15.30 Uhr MEZ die kostenlose Rücknahme ihrer Aktien zu verlangen, wie in Abschnitt 5 näher beschrieben.
Diese Mitteilung beschreibt die Auswirkungen der Zusammenlegung und sollte sorgfältig gelesen werden. Die Zusammenlegung kann sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Anteilsinhaber des übertragenden Fonds sollten ihre professionellen Berater hinsichtlich der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung gemäß den Gesetzen der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Domizils oder ihrer Gründung zu Rate ziehen.
1. Gründe für die Zusammenlegung
Da das Vermögen des übernehmenden Fonds erhöht wird, dürfte die Zusammenlegung den Anlegern den Vorteil eines größeren Fondsvolumens bieten, und es wird erwartet, dass dies langfristig neue Anleger anziehen dürfte. Dementsprechend vertreten die Verwaltungsgesellschaft des übertragenden Fonds und der Verwaltungsrat des übernehmenden Fonds die Auffassung, dass die Zusammenlegung im besten Interesse der Anteilsinhaber und Aktionäre ist.
2. Erwartete Auswirkungen auf die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds
2.1. Durch die Zusammenlegung werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, und der übertragende Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
2.2. Die Zusammenlegung wird für alle Anteilsinhaber und Aktionäre, die ihr Recht, die Rücknahme ihrer Anteile bzw. Aktien unter den Bedingungen und innerhalb des Zeitraums, die in Abschnitt 5 angeführt sind, zu verlangen, nicht ausgeübt haben, bindend sein.
2.3. Der übertragende Fonds ist ein Teilfonds eines FCP, d. h. eines von einer Verwaltungsgesellschaft aufgelegten Investmentfonds, dessen Anleger durch den Abschluss eines Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft Anteile an dem FCP erhalten. Demgegenüber handelt es sich beim übernehmenden Fonds um einen Teilfonds einer SICAV, d. h. einer offenen Investmentgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit und Coporate-Governance-Struktur, bei dem Anleger im Austausch für ihre Anlagebeteiligung Aktien erhalten. Anteilsinhaber des übertragenden Fonds, die ihr Recht auf Rücknahme ihrer Anteile nicht ausgeübt haben, werden somit am Datum des Inkrafttretens zu Aktionären des übernehmenden Fonds und sind damit zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und an außerordentlichen Hauptversammlungen sowie zur Abstimmung bei diesen berechtigt. Die neuen Aktionäre erhalten, wie nachstehend dargestellt, Aktien des übernehmenden Fonds. „Für die Aktienklasse BQ des übernehmenden Fonds zugelassene Anleger“ bezieht sich dabei auf Anleger, die über ein bei der Nordea Group geführtes Konto anlegen, für das relativ geringe Fondsvertriebskosten der Verwaltungsgesellschaft anfallen.
Fonds absorbé | Fonds absorbant | |||||
Classe de parts | ISIN | Frais courants | Classe de parts | ISIN | Frais courants | |
Für die Aktienklasse Q des übernehmenden Fonds zugelassene Anleger | ASF – SEK | LU0087941463 | 1,60% | BQ – SEK | LU2206500576 | 1,62% |
Für die Aktienklasse P des übernehmenden Fonds zugelassene Anleger | ASF – SEK | LU0087941463 | 1,60% | BP – SEK | LU2206517380 | 1,84% |
2.4. In Übereinstimmung mit Abschnitt 6 werden der Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Aktie des übernehmenden Fonds nicht unbedingt identisch sein. Daher erhalten Anteilsinhaber des übertragenden Fonds möglicherweise eine andere Anzahl von neuen Aktien des übernehmenden Fonds als die Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile des übertragenden Fonds, auch wenn der Gesamtwert ihres Bestands gleich bleibt.
2.5. Einzelheiten zu den Auswirkungen auf das Portfolio des übertragenden Fonds sind Abschnitt 4.1. zu entnehmen.
2.6. Die wesentlichen Ähnlichkeiten und Unterschiede des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden in Anhang I dieser Mitteilung weiter ausgeführt. Die Ähnlichkeiten zwischen den Fonds bestehen insbesondere darin, dass es sich bei beiden um Aktienfonds handelt, die in übertragbare, von asiatischen Unternehmen begebene Eigenkapitaltitel investieren, die gleiche Benchmark zum Performancevergleich nutzen, den gleichen Anlageverwalter haben sowie den gleichen synthetischen Risiko-Ertrags-Indikator („SRRI“) von 6 aufweisen.
2.7. Die Hauptunterschiede zwischen den Fonds bestehen darin, dass es sich beim übertragenden Fonds um einen FCP und beim übernehmenden Fonds um eine SICAV handelt. Die Folgen werden vorstehend unter Ziffer
2.3 näher ausgeführt. Darüber hinaus verfolgt der übernehmende Fonds in stärkerem Maße als der übertragende Fonds einen verantwortungsbewussten Anlageansatz. Die Basiswährung des übertragenden Fonds ist die SEK und die des übernehmenden Fonds der USD. Außerdem erfolgt die Abwicklung von Handelsgeschäften beim übertragenden Fonds grundsätzlich innerhalb von 2 Geschäftstagen nach Bearbeitung des Antrags und beim übernehmenden Fonds grundsätzlich innerhalb von 3 Geschäftstagen nach einem derartigen Antrag.
2.8. Anteilsinhaber des übertragenden Fonds sollten beachten, dass die Annahmeschlusszeit 15.30 Uhr MEZ nach der Zusammenlegung ist.
2.9. Die Verfahren, die für Angelegenheiten wie den Handel mit, die Zeichnung, die Rücknahme, den Umtausch und die Übertragung von Anteilen bzw. Aktien gelten, sowie die Methode der Berechnung des Nettoinventarwerts sind beim übertragenden Fonds und beim übernehmenden Fonds gleich.
3. Erwartete Auswirkungen auf die Aktionäre des übernehmenden Fonds
3.1. Bei Umsetzung der Zusammenlegung behalten die Aktionäre des übernehmenden Fonds dieselben Aktien wie bisher, und es erfolgt keine Änderung an den mit diesen Aktien verbundenen Rechten. Die Zusammenlegung wirkt sich nicht auf die Gebührenstruktur des übernehmenden Fonds aus und hat weder Änderungen an der Satzung oder dem Prospekt von Nordea 1, SICAV noch Änderungen an den wesentlichen Anlegerinformationen (die „KIIDs“) des übernehmenden Fonds zur Folge.
3.2. Bei Umsetzung der Zusammenlegung erhöht sich der gesamte Nettoinventarwert des übernehmenden Fonds infolge der Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds.
3.3. Einzelheiten zu den Auswirkungen auf das Portfolio des übernehmenden Fonds sind Abschnitt 4.2. zu entnehmen.
4. Erwartete Auswirkungen auf das Portfolio
4.1. Soweit dies möglich und im besten Interesse der Aktionäre ist, werden die Wertpapierbestände des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen. Wertpapierbestände, die sich aus verschiedenen Gründen nicht übertragen lassen, werden vor dem Datum des Inkrafttretens veräußert und in bar auf den übernehmenden Fonds übertragen. Dies kann Auswirkungen auf das Portfolio und die Performance des übertragenden Fonds haben.
4.2. Barmittel, die vom übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen werden, werden entsprechend der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds angelegt. Es wird nicht mit einer erheblichen Neugewichtung des Portfolios des übernehmenden Fonds gerechnet.
5. Aussetzung des Handels
5.1. Anteile des übertragenden Fonds können bis zum 1. September 2020 um 06.00 Uhr MEZ gezeichnet werden. Anteile des übertragenden Fonds können ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum 1. September 2020 um 06.00 Uhr MEZ kostenlos zurückgegeben werden. Ab dem 1. September 2020 um 06.00 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur Zeichnung und zur Rückgabe von Anteilen des übertragenden Fonds aufgehoben.
5.2. Die Aktionäre des übernehmenden Fonds werden von der Aussetzung der Zeichnung und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds nicht betroffen sein.
5.3. Aktien des übernehmenden Fonds können ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum 1. September 2020 um 15.30 Uhr MEZ kostenlos zurückgegeben werden. Ab dem 1. September 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe von Aktien für Aktionäre aufgehoben.
5.4. Das Recht der Anteilsinhaber des übertragenden Fonds und der Aktionäre des übernehmenden Fonds auf kostenlose Rückgabe von Anteilen bzw. Aktien kann durch Transaktionskosten, die von lokalen Intermediären unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und Nordea 1, SICAV erhoben werden, eingeschränkt sein.
6. Bewertung und Umtauschverhältnis
6.1. Am Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens berechnet die Verwaltungsgesellschaft den Nettoinventarwert pro Anteils- bzw. Aktienklasse und legt das Umtauschverhältnis fest.
6.2. Die in den Verwaltungsreglements, in den Satzungen und in den Prospekten des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds angeführten Regeln zur Berechnung des Nettoinventarwerts werden für die Ermittlung des Werts der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds angewendet.
6.3. Die Anzahl der an jeden neuen Aktionär auszugebenden neuen Aktien des übernehmenden Fonds wird anhand des Umtauschverhältnisses berechnet, das auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Anteile und Aktien der Fonds ermittelt wird. Die betreffenden Anteile am übertragenden Fonds werden dann annulliert.
6.4. Das Umtauschverhältnis wird wie folgt ermittelt:
• Der Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds wird durch den Nettoinventarwert pro Aktie der entsprechenden Aktienklasse des übernehmenden Fonds dividiert.
• Der entsprechende Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Aktie des übernehmenden Fonds sind diejenigen, die beide am Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens ermittelt wurden.
6.5. Die Ausgabe von neuen Aktien des übernehmenden Fonds im Austausch für Anteile des übertragenden Fonds erfolgt kostenlos.
6.6. Etwaige aufgelaufene Erträge des übertragenden Fonds werden im endgültigen Nettoinventarwert des übertragenden Fonds berücksichtigt und nach dem Datum des Inkrafttretens im Nettoinventarwert der entsprechenden Aktienklassen des übernehmenden Fonds ausgewiesen.
6.7. Es erfolgt keine Barzahlung an Anteilsinhaber im Austausch für die Anteile.
7. Zusätzlich verfügbare Dokumente
7.1. Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds werden gebeten, die jeweiligen KIIDs des übernehmenden Fonds (sobald diese verfügbar sind) und den/die entsprechenden Prospekt(e) zu lesen, bevor sie eine Entscheidung bezüglich der Zusammenlegung treffen. Die KIIDs und der/die Prospekt(e) sind kostenlos unter www.nordea.lu und auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
7.2. Ein Exemplar des Berichts des Abschlussprüfers, der die Kriterien der Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten und die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das Umtauschverhältnis bestätigt, ist auf Anfrage kostenlos am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
8. Kosten der Zusammenlegung
Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie -aufwendungen in Verbindung mit der Vorbereitung und der Durchführung der Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.
9. Steuern
Anteilsinhaber des übertragenden Fonds werden gebeten, sich bei ihren eigenen Steuerberatern hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung zu erkundigen.
10. Zusätzliche Informationen
Anteilsinhaber des übertragenden Fonds und Aktionäre des übernehmenden Fonds, die Fragen bezüglich der oben genannten Änderungen haben, können sich an ihren Finanzberater oder unter der Telefonnummer +352 27 86 51 00 an den Kundendienst der Verwaltungsgesellschaft wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Verwaltungsgesellschaft und des Verwaltungsrats von Nordea 1, SICAV
31. Juli 2020
Anhang I
Wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds
Der übertragende Fonds | Der übernehmende Fonds |
Anlageziel Der übertragende Fonds strebt langfristig ein höheres Wachstum als sein Index bei Wahrung einer angemessenen Risikostreuung an. |
Anlageziel Der übernehmende Fonds strebt langfristiges Kapitalwachstum für seine Aktionäre an.
|
Anlagepolitik Der übertragende Fonds investiert in Unternehmen mit guten längerfristigen Entwicklungsaussichten, die in Ländern ansässig sind, in denen das positive Wirtschaftswachstum voraussichtlich viele Jahre lang anhalten wird. Der übertragende Fonds ist ein Aktienfonds, der vorwiegend, direkt oder über andere OGAW und/oder offene OGA einschließlich offener ETFs, die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befinden können, aber nicht müssen, in übertragbaren Eigenkapitaltiteln anlegt, die von Unternehmen begeben werden, die ihren Sitz in Asien haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit dort ausüben. Der übertragende Fonds darf bis zu 25% seines Gesamtvermögens nach Abzug von Barmitteln über Stock Connect in chinesischen A-Aktien anlegen. Der übertragende Fonds wird durch Anlagen und/oder Barmittel neben der Basiswährung in anderen Währungen engagiert sein. |
Anlagepolitik Der übernehmende Fonds investiert vorwiegend in Aktien asiatischer Unternehmen. Insbesondere legt der übernehmende Fonds mindestens 75% seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen an, die ihren Sitz in Asien ohne Japan haben oder überwiegend dort geschäftstätig sind. Der übernehmende Fonds kann bis zum angegebenen Anteil des Gesamtvermögens in folgenden Instrumenten anlegen oder in diesen engagiert sein: • chinesische A-Aktien: 25%
Der übernehmende Fonds wird (über Anlagen oder Barmittel) in anderen Währungen als der Basiswährung engagiert sein.
|
Benchmark MSCI All Country Asia Ex. Japan – Net Return Index. Wird ausschließlich zum Performancevergleich verwendet. |
Benchmark MSCI All Country Asia Ex. Japan – Net Return Index. Wird ausschließlich zum Performancevergleich verwendet.
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Derivate und Techniken Der übertragende Fonds darf Derivate im Rahmen der Anlagestrategie, zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung einsetzen. |
Derivate und Techniken Der übernehmende Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen.
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Hinweise für Anleger Eignung: Der übertragende Fonds eignet sich für Anleger, die bereit sind, die höheren Risiken im Zusammenhang mit zwecks Ertragsmaximierung getätigten Anlagen an den Aktienmärkten einzugehen.
Anlegerprofil: Die Anleger sollten über Erfahrung mit volatilen Produkten verfügen und zeitweilige hohe Verluste akzeptieren können. Der übertragende Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren wieder aus dem Fonds zurückziehen wollen.
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Hinweise für Anleger Eignung: Der übernehmende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege.
Anlegerprofil: Anleger, die sich der mit dem übernehmenden Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen. Der übernehmende Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die: • mit einem verantwortungsbewussten Anlageansatz Kapitalzuwachs anstreben • sich für ein Engagement an den Aktienmärkten der Schwellenländer interessieren |
Risikohinweise Die im übertragenden Fonds getätigten Anlagen können starken Schwankungen unterworfen sein, und es kann nicht garantiert werden, dass der Wert der Anteile nicht unter ihren Wert zum Zeitpunkt ihres Erwerbs fällt. Die Wertentwicklung des übertragenden Fonds kann durch Zinsschwankungen, Wirtschaftsfaktoren wie Beschäftigung, öffentliche Ausgaben und Verschuldung sowie Inflation betreffende Veränderungen, Veränderungen im rechtlichen und politischen Umfeld und Veränderungen des Vertrauens der Anleger in Anlagearten (z. B. Barmittel gegenüber Aktien oder Anleihen) beeinflusst werden. SRRI: 6 Berechnung des Gesamtengagements: Commitment |
Risikohinweise Anleger sollten vor einer Anlage in den Fonds sorgfältig den Abschnitt „Risikohinweise“ lesen und vor allem Folgendes beachten:
• Länderrisiko – China • Währungen • Depositary Receipts • Derivate • Schwellenländer und Frontier-Märkte • Aktien • Wertpapierabwicklung • Besteuerung
SRRI: 6 Berechnung des Gesamtengagements: Commitment |
Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB Basiswährung: SEK |
Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB Basiswährung: USD |
Annahmeschlusszeit: 06.00 Uhr MEZ
Abwicklung: Die Abwicklung von Handelsgeschäften erfolgt grundsätzlich innerhalb von 2 Geschäftstagen nach Bearbeitung des Antrags. |
Annahmeschlusszeit: 15.30 Uhr MEZ
Abwicklung: Die Abwicklung von Handelsgeschäften erfolgt grundsätzlich innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Bearbeitung des Antrags. |
Dem übertragenden Fonds belastete Gebühren | Dem übernehmenden Fonds belastete Gebühren |
1. Erfolgsabhängige Gebühr | 1. Erfolgsabhängige Gebühr |
Keine. | Keine. |
2. Ausgabe- und Rücknahmegebühren | 2. Ausgabe- und Rücknahmegebühren |
Ausgabegebühren: Entfällt | Ausgabegebühren: Bis zu 5% |
Rücknahmegebühren: Entfällt | Rücknahmegebühren: Entfällt |
3. Laufende Kosten | 3. Laufende Kosten |
Anteilsklasse |
ISIN |
Laufende Kosten |
Aktienklasse |
ISIN |
Laufende Kosten |
AP-SEK |
LU0087941463 |
1,60% |
BQ-SEK |
LU2206500576 |
1,62% |
AP-SEK |
LU0087941463 |
1,60% |
BP-SEK |
LU2206517380 |
1,84% |